Aktuelles

Herzlich willkommen auf der Internetseite der
Hautarztpraxis Dr. med. Jürgen Lux in Tübingen

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Übergabe der Praxis an Frau Dr. med. Annette Pflugfelder

Der Zulassungsausschuß für Ärzte hat dem Antrag auf Übernahme der Praxis Anfang Februar 2024 zustimmt, diese wird zum 01.04.2024 an Frau Dr. Annette Pflugfelder übergeben. Für unsere Patienten ändert sich zunächst nicht viel. Dr. Lux arbeitet ein weiteres Jahr als Sicherstellungsassistent in der Praxis mit – einschließlich der Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten. Auch später wird Dr. Lux in geringem Umfang mit seiner Erfahrung noch zur Verfügung stehen. Auch unser freundliches Team bleibt Ihnen erhalten. Die Versorgung phlebologischer Patienten für gesetzlich Krankenversicherte ist allerdings ab dem 01.04.2024  aus zulassungsrechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Privat Versicherte und Selbstzahler können wir ohne Einschränkung weiterhin phlebologisch versorgen. Ab April wird es einen neuen Internetauftritt geben.
Stand: 07.03.2024

Unterstützung durch Dr. A. Pflugfelder

Ab Mittwoch, den 4. Oktober 2023 werden wir unterstützt durch Frau Dr. med. Annette Pflugfelder. Fachärztin für Dermatologie. Sie wurde mit Genehmigung der KVBW als Sicherstellungsassistentin angestellt. Termine können zukünftig auch bei ihr vereinbart werden.

Ab dem 12.09.2022 gelten folgende Zeiten:

Praxisöffnungszeiten:

Mo von 8-13 Uhr und von 15-18 Uhr
Di   von 9-13 Uhr und von 15-18 Uhr
Mi  von 8-13 Uhr
Do  von 8-13 Uhr und von 15-18 Uhr
Fr   von 8-13 Uhr

Freie Sprechstunde (für Akutfälle):

Montags von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr.
Donnerstags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitags von 8:30 Uhr bis 9:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit (ab 10.1.22):

vormittags: Mo – Fr  9.00 bis 11.30 Uhr
nachmittags: Mo, Di und Do von 15.00 bis 16.30 Uhr

Terminanfragen für Privatpatienten (neu ab 10.1.22) :

Privatpatienten können Sprechstundentermine zusätzlich anfragen unter der E-mail:
anmeldung@dr-lux-tuebingen.de
Die Anfragen werden täglich bearbeitet.
Bitte dazu unbedingt die Rückrufnummer angeben.
Dringende Anfragen bitte immer telefonisch oder ggf. per Fax.

Phlebologische Untersuchungen und Behandlungen für Versicherte der GKV
(z.B. bei Verdacht auf tiefe Beinvenenthrombose) ab 01.04.2024:

Vorbehaltlich der Genehmigung des Zulassungsausschusses wird die Praxis zum 01.04.2024
an Frau Dr. med. Annette Pflugfelder übergeben. Für gesetzlich versicherte Patienten können ab diesem Zeitpunkt leider keine sonographischen Leistungen mehr angeboten werden, da die Berechtigung zur Abrechnung an den Kassenarzt gebunden ist und die KVBW keine weitere Genehmigung zur Abrechnung erteilt. Dr. Lux arbeitet als Sicherstellungsassistent weiter in der Praxis mit und versorgt auch Kassenpatienten. Ultraschalluntersuchungen (Thromboseausschluß) darf er jedoch nicht mehr zu Lasten der GKV erbringen. Als Selbstzahlerleistung  (und für alle Privatpatienten) ist die Untersuchung jedoch weiterhin möglich. Bei Interesse geben wir gerne weitere Auskünfte.

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Aktuell besteht keine Maskenpflicht mehr (Stand: April 2023)

Die aktuelle Coronaverordnung  der Landesregierung Baden-Württemberg (Stand: 27.01.2022) gibt die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken (bzw. N95-Masken) in Innenbereichen mit Maskenpflicht für Erwachsene verpflichtend. Diese Regelung in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg trifft unter anderem Patienten und Besucher von ärztlichen Praxen. Patienten und Besucher haben die Masken selbst zu stellen.

Kinder unter 6 Jahren sind weiter gänzlich von der Maskenpflicht ausgenommen, bis zum Alter von 17 Jahren reicht eine OP-Maske aus.

In Arztpraxen gilt die 3G-Regel für Praxisinhaber, Beschäftigte und Besucher. Das bedeutet, daß nur Zutritt zur Praxis hat, wer geimpft, genesen oder arbeitstäglich getestet ist und diesen Nachweis bei sich führt.

Die 3G-Regel gilt derzeit nicht für Patienten und deren notwendigen Begleitpersonen.

Bitte sorgen Sie auch für eine Kinderbetreuung, sofern diese nicht als Patienten zu uns kommen.

Hier die Regeln nach dem neuen Infektionsschutzgesetz und den Anpassungen des Sozialministeriums in BaWue (Stand: 07.02.2022)

Für die Erbringung körpernaher kosmetischer Dienstleistungen gilt die 2G+ Regel. Das bedeutet, daß die Kunden (auch bei nicht medizinisch notwendigen (IGeL) Leistungen einen Impfnachweis und einen tagesaktuellen Corona-Antigentest vorweisen müssen.

Maskenpflicht in Arztpraxen für Arzt, Praxispersonal und Patienten (Stand: 25.1.2021)

Das  Land Baden-Württemberg  hat mit der „Corona-Verordnung“ die Maskenpflicht in Praxen ab dem 25.1.21 neu
geregelt. Vorgeschrieben sind ab sofort entweder OP-Masken oder FFP2-masken (Masken der Normen KN95 /N95). Kinder zwischen 6 und 14 Jahren  dürfen weiterhin Alltagsmasken tragen, unter 5 Jahren besteht keine Maskenpflicht.
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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Ruhe, Frieden und Gelassenheit stärken das Immunsystem,
Stress und Panik schwächen es.

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Zugang zur Praxis wieder uneingeschränkt möglich (Stand: 15.01.2021)

Viele Monate war der Zugang zu unserer Praxis wegen Umbauarbeiten am Europaplatz stark behindert. An dieser Stelle danken wir allen unseren Patienten für ihr Verständnis und ihre Geduld. Nun sind die Arbeiten abgeschlossen und es gibt vor dem Haus einige neue Kurzparkplätze. Damit ist es wieder möglich, auch ältere und gebrechliche Patienten mit dem Auto abzusetzen und in die Praxis zu begleiten. Im Parkhaus gegenüber der Praxis (Post) kann anschließend das Fahrzeug abgestellt werden. Alternativ auch im Neckar-Parkhaus oder im Parkhaus Metropol.

Der neue Europaplatz. Ganz links der Bareselbau mit der Praxis, die neue blaue Fahrradspur, die Kurzzeitparkplätze, rechts Behindertenparkplätze und die Einfahrt zur Tiefgarade der Post-Telekom.

Der neue Fahrradweg, im Hintergrund der Eingang zur Praxis und die Postapotheke

Eingang zur Praxis

Aus der Elternzeit wieder zurück

Unsere langjährige Mitarbeiterin und junge Mutter Corinna Lück-Lara ist seit dem 07. Januar 2021 wieder zurück aus der Elternzeit. Sie arbeitet wieder in Teilzeit als Arzthelferin (MFA) und unterstützt unser Team.

Corona-Update (Stand: Januar 2021)

Beim Betreten der Praxis ist als Mund-Nasen-Schutz eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske erforderlich. Wir bitten alle Patienten darum, eine FFP2-Maske zu tragen, die den Träger und auch alle Kontaktpersonen wesentlich besser schützt als der einfache Mund-Nasenschutz (siehe auch neue Coronaverordnung vom 25.1.21). In der Praxis wurden alle Hygienemaßnahmen optimiert. Es gibt für die Patienten am Eingang einen Handdesinfektionsmittel-Ständer. in den  Behandlungszimmern werden regelmäßig die Flächen desinfizeirt und es wird gelüftet.  Bitte kein Praxisbesuch bei Erkältungen. Bitte ohne Begleitpersonen kommen, da nur 4 Patienten gleichzeitig ins Wartezimmer können. Kinder (als Patient) bitte nur mit einer Begleitperson. Sie erhalten von uns, wenn der Andrang es erforderlich macht, also in der Akutsprechstunde, nach Ihrer Anmeldung einen sog,. „Pager“, einen kleinen Funkrufempfänger, der Sie alarmiert, wenn Sie an der Reihe sind, solange Sie sich außerhalb der Praxis aufhalten.

Neue Behandlungsmöglichkeit bei Neurodermitis (atopische Dermatitis)

Seit dem 01. Oktober 2020 kann mittelschwere und schwere Neurodermitis zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen mit einer Photosole-Therapie behandelt werden.Unsere Praxis verfügt über eine Bade- und Bestrahlungsabteilung. Bei der Neurodermitis werden die Patienten in 10%iger Sole 20 Minuten gebadet (asynchrones Verfahren, Folienbäder, 10%ige Salzlösung) und anschließend mit ultraviolettem Licht (UVB 311 nm) bestrahlt. Die Methode ist der alleinigen trockenen UVB-Bestrahlung überlegen, weshalb sie der gemeinsame Bundesausschuss als Therapieoption zugelassen hat.

Aktuelles zum Coronavirus/Covid-19 (Stand: 05.05.2020)

Überall und ständig wird in den letzten Wochen über das Thema „Corona“ gesprochen und geschrieben . Wir halten uns kurz und informieren nur über das Wichtigste.

Unsere Praxis bleibt trotz der Corona-Krise auch  w e i t e r h i n   g e ö f f n e t .
Telefonischen Erreichbarkeit und Sprechzeiten wie immer. Alle Termine können wahrgenommen werden.

Um das Infektionsrisiko zu minimieren, haben wir  schon seit Wochen umfassende
H y g i e n e – bzw. deutlich  e r h ö h t e   S i c h e r h e i t s m a s s n a h m e n   eingeführt. Unser Team trägt zu Ihrer Sicherheit Schutzmasken, wir halten Händedesinfektionsmittel bereit, lüften öfters die Räume und desinfizieren alle Behandlungszimmer, Untersuchungsgeräte und Türklinken engmaschig.
Deshalb: Haben Sie keine Angst vor Ansteckung. Ihre Gesundheit ist und wichtig!

Bitte kommen Sie zu Ihrer und unserer Sicherheit mit einem Mund-Nasenschutz in die Praxis, auch wenn Sie sich gesund fühlen. 

Selbstgenähte Mund/ Nasenbedeckungen schützen das Umfeld. Diese sollten jedoch täglich bei 95° gewaschen werden.
Halten Sie wo möglich den Sicherheitsabstand von 1,50 m ein.

Begleitpersonen sollten möglichst außerhalb der Praxis warten. Bringen Sie bitte keine Kinder mit (außer wenn diese auch behandelt werden sollen). Wenn Sie sich krank fühlen, erkältet sind, an Symptomen wie Fieber, Husten, Atemnot, Schnupfen oder anderen Erkältungssymptomen leiden, sollten Sie Ihren Termin verschieben. Falls Sie in den letzten 2-3 Wochen Kontakt zu einem Covid-19-Patienten hatten, sollten Sie uns nur im Notfall konsultieren und uns darüber informieren.

Bei Atemwegs- und/oder allgemeinen grippalen Beschwerden nud/oder Kontakt zu Covid-19 Patienten kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt (Tel.: 07071/ 207-3600).

Im Wartebereich können wir maximal 4 Personen gleichzeitig zulassen. So kann ein Sicherheitsabstand von mind. 1,50 m gewährleistet werden. Bitte halten Sie neben der Versichertenkarte und dem Überweisungsschein auch Ihre Mobil-Telefonnummer bereit. Wir führen ab sofort eine Liste mit den angemeldeten Patienten, die wir bitten, außerhalb des Gebäudes zu warten, falls mehr als 4 Personen gleichzeitig im Wartebereich sind. Wir rufen Sie dann an, wenn sie dran sind. Bitte halten Sie sich so zur Verfügung, dass Sie in 2-3 Minuten die Praxis erreichen.

Unser ganzes Team wünscht Ihnen Gesundheit und wir freuen uns weiterhin, Ihnen helfen zu dürfen.

Wiederholungsrezepte

Wenn die letzte Vorstellung  nicht länger als 6 Monate zurück liegt, können Wiederholungsrezepte telefonisch angefragt werden.  Beachten Sie bitte, dass gesetzlich Versicherte ihren Versicherungsausweis vorlegen müssen, wenn sie in den letzten 6 Monaten nicht bei uns waren. In der Regel legen wir Ihnen das Rezept an der Anmeldung bereit. In der Zeit der Corona-Einschränkungen können wir das Rezept auch auf Wunsch zusenden.

Aktuelle Soforttermine

Da Patienten derzeit wegen Grippe- oder Coronavirus-Infektion ihre Termine absagen müssen, können wir Ihnen Soforttermine anbieten.

Wir vergeben diese Termine kurzfristig von Tag zu Tag, da sich die Gesamtlage derzeit rasch ändert.

Zur Terminvereinbarung rufen Sie uns bitte an.

Sollten Sie sich selbst in Quarantäne befinden oder grippale Beschwerden haben, so bitten wir Sie, zu Hause zu bleiben.

Freie Sprechstunde:

Der Gesetzgeber (Große Koalition)  hat mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz neben einer 25-stündigen wöchentlichen Sprechstundenpflicht, die unsere Praxis schon immer erfüllt hat, bei Haus- und Fachärzten eine 5-stündige wöchentliche freie Sprechstunde zur Pflicht gemacht. Diese wird bei uns schon seit Praxisbeginn im Jahre 2003 erfüllt. Wir haben sie bisher als „Akutsprechstunde“ angeboten.

Neu ab 01.09.2019:

Freie Sprechstunde (Dermatologie) bieten wir zurzeit an:
Montags von 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Abgearbeitet werden die Patienten bis 11:30 Uhr.
Donnerstags von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Abgearbeitet werden die Patienten bis 18:00 Uhr
Freie Sprechstunde (Phlebologie) bieten wir zurzeit an:
Montags: 17:40 Uhr bis 18:10 Uhr
Dienstags: 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwochs: 12:30 bis 13:00 Uhr
Freitags: 12:30 bis 13:00.
An diesen Tagen sind keine Termine eingetragen. Unsere Patienten werden gebeten, die freie Sprechstunde nur in akuten Fällen in Anspruch zu nehmen und vorzugsweise Termine zu vereinbaren. Je nach Andrang während der freien Sprechstunden kann an diesen Tagen keine vollumfängliche, sondern nur die notwendigste Diagnostik erfolgen, es werden hierfür dann ggf. Termine vergeben. Sollte der Andrang in der freien Sprechstunde unsere Möglichkeiten und Kapazitäten sprengen, wird auf die folgenden freien Sprechstunden verwiesen.

Änderung der Praxisöffnungszeiten:

Ab März 2019 (erstmals 7.3.19) ist die Praxis donnerstags nachmittags nicht wie bisher ab 15:00 Uhr geöffnet, sondern erst ab 15:30 Uhr. Wir bitten um Beachtung. Akutsprechstunde findet von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr statt.
Seit  Januar 2020 findet  Sprechstunde dienstags ab 10:00 anstatt wie bisher ab 8:00 Uhr.

Spezialgebiet Berufsdermatologie

Am 17.11.2013 hat die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie e.V. Dr. Lux für das Spezialgebiet Berufsdermatologie  zertifiziert.

Abgeschlossene Renovierungsarbeiten:

Anfang Dezember 2009 wurden Wartezimmer und Anmeldebereich in frischen Farben gestrichen:

Renovierte Anmeldung

Renovierung im neuen Praxisdesign


Fortbildungszertifikat

Im März 2009 und im April 2014 erhielt Dr. Lux das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

FSME-Impfung
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist eine durch das FSME-Virus ausgelöste Erkrankung, die mit grippeähnliche Symptomen, Fieber und bei einem Teil der Patienten mit einer Meningoencephalitisr der Entzündung von Gehirn und Hirnhäuten, verläuft. Beim Großteil der Patienten treten bei einer Infektion jedoch keine Krankheitszeichen auf. Eine ursächliche Behandlung der FSME ist nicht möglich. Übertragen wird die Krankheit durch den Stich einer infizierten Zecke in Risikogebieten, hauptsächlich durch Ixodes ricinus, den gemeinen Holzbock. Neben allgemeinen Schutzmaßnahmen wie dem Absuchen des Körpers nach einem Waldbesuch ist die aktive Impfung die wichtigste vorbeugende Maßnahme. In Baden-Württemberg (HOCHRISIKO-Gebiet) ist die Impfung Kassenleistung. Eine Impfung in unserer Praxis ist möglich – solange der Impfstoff zur Verfügung steht. Hier gab es in den vergangenen Jahren leider immer wieder Engpässe.

Zertifizierung Berufsdermatologie
Im Jahr 2008 erhielt Dr. Lux das Gesamtzertifikat “Berufsdermatologie – ABD”. Das Tätigkeitsmerkmal gilt als Qualifizierungsnachweis gegenüber Patienten und Begutachteten.

Ambulante Badetherapie bei Psoriasis von Krankenkassen wieder übernommen

Ab dem 1. Juli 2008 ist es wieder möglich, bei mittelschwerer und schwerer Psoriasis auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse eine ambulante Badetherapie durchzuführen. Unsere Praxis verfügt über eine geeignete Badeeinrichtung einschließlich Duschkabine und die Möglichkeit der anschliessenden Lichtbehandlung. In unserer Praxis war 2003 eine multizentrisch angelegte Studie über die Wirksamkeit der ambulanten Balneophototherapie bei der Psoriasis durchgeführt worden. Ziel der Studie war es, den Beweis anzutreten, daß die Kombination von Sole- bzw. Meladininebädern mit einer UVA bzw. UVB Lichttherapie therapeutische Vorteile gegenüber einer reinen UV-Therapie bringt. Dieser Beweis ist gelungen. Wir freuen uns, Ihnen die Behandlung wieder anbieten zu können. Sprechen Sie uns auf die Einzelheiten an, wir erläutern Ihnen, wie genau vorzugehen ist.

Hautkrebsscreening auf Chipkarte

Gerade noch rechtzeitig zum 1. Juli 2008 hat der Bewertungsausschuß die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, für alle gesetzlich Krankenversicherten die bereits beschlossene Hautkrebsvorsorge ab dem 35. Lebensjahr unbürokratisch durchzuführen. Alle gesetzlich Krankenversicherten ab 35 haben alle 2 Jahre einen Rechtsanspruch auf die Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung, vorausgesetzt ihr Hautarzt hat bei der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag gestellt, die Hautkrebsscreening-Untersuchug durchzuführen. Dann kann die wichtige Vorsorgeuntersuchung auf Chipkarte durchgeführt werden. Zu empfehlen sind allerdings Hautkrebsvorsorgen jährlich, auch für unter 35-jährige Patientinnen und Patienten. Da die Krankenkassen die dafür anfallenden Kosten nicht übernehmen, erhält der Patient/die Patientin dafür eine Rechnung.
Sprechen Sie uns auf die neuen Regelungen an, wir werden Ihnen Einzelheiten gerne erläutern.

Blaulicht bei Akne

Blaulicht kann erfolgreich zur Therapie leichter bis mittelschwerer entzündlicher Akneformen mit Papeln und Pusteln eingesetzt werden.
Erklärt wird die Wirkung über die Anregung der bakteriellen Porphyrine, die freie Sauerstoffradikale bilden und dadurch Propionibakterien
(typische Aknebakterien) zerstören. Fragen Sie unser Team nach dieser neuen Behandlungsform.
Ende der Gemeinschaftspraxis, die Hautarztpraxis wird weitergeführt.
Nach dem Ausscheiden von Frau Dr. med. Anne Reichenmiller aus der dermatologischen Gemeinschaftspraxis zum 30.09.2007 wird die Hautarztpraxis von Dr. med. Jürgen Lux ab 01.10.2007 als Vertragsarztpraxis alleine weitergeführt. Alle Mitarbeiterinnen (Arzthelferinnen) bleiben Ihnen erhalten. Wir freuen uns, Sie als Patientinnen und Patienten auch weiterhin betreuen zu können.

eMail-Adresse unserer Praxis:

Unsere Praxis hat seit dem 1.10.2007 eine neue e-mail-Anschrift:
info[at]dr-lux-tuebingen[dot]de
Gewöhnliche Terminvereinbarungen bitten wir aus organisatorischen Gründen telefonisch abzuwickeln, da e-mails nur unregelmäßig abgerufen werden.

Infrarot A läßt Warzen schmerzfrei verschwinden:

Seit März 2005 können Patienten sich in unserer Praxis Warzen mit der narbenfreien und schmerzlosen wIRA-Methode behandeln lassen. Dazu verwenden wir einen Infrarotstrahler, der langwelliges Infrarotlicht ausstrahlt. Mehr über die wIRA-Warzen-Therapieauf einer gesonderten Seite.

Videographische Dokumentation und Vermessung von Pigmentmalen:
In unserer Praxis verfügen wir über die Möglichkeit, im Rahmen von Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen Pigmentmale (Muttermale, Leberflecken) fotographisch zu dokumentieren. Im Rahmen einer „zweiten Meinung“ kann auch eine computerunterstützte Analyse einzelner Pigmentmale durchgeführt werden.

Photodynamische Therapie (PDT):
Derner verfügen wir über die Möglichkeit, Hautkrebsvorstufen (solare Keratosen u.a.) sowie flache Basaliome (Basalzellkarzinome) ohne einen operativen Eingriff mit Licht zu behandeln und zu heilen. Häufigstes Einsatzgebiet sind die sonneninduzierten Keratosen an der Stirn und am Kopf bei chronisch lichtgeschädigter Haut. Die Haut wird vor der Lichtbestrahlung mit einem Photosensibilisator vorbehandelt. Mehr über die photodynamische Therapie
auf einer gesonderten Seite.

Umstellung der Praxishomepage:
Die Internetseite der Praxis wird im Oktober 2015 zeitgemäß auf ein CMS (WordPress) umgestellt. Damit ist auch die Darstellung auf Smartphones verbessert.

Die Mitarbeiter der Praxis bilden sind regelmässig in Hygieneschulungen fort.
Neuigkeiten und aktuelle Änderungen werden an dieser Stelle bekannt gegeben.

Informationen zum aktuellen Pollenflug erhalten Sie bei:
DONNERWETTER.DE
WetterOnline
Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst

Stand: 04.03.2024